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Schäden am Haus

Verbissene Kabel im Dach: Was jetzt zu prüfen ist

Stand: 07.10.2026 · 4 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Was tun bei verbissenen Kabeln im Dach?

Fassen Sie angebissene Kabel nicht an, nutzen Sie den betroffenen Stromkreis bis zur Prüfung nicht und lassen Sie die Leitungen von einer Elektrofachkraft prüfen und instand setzen. Flicken Sie nichts selbst, auch nicht mit Isolierband. Nach Untersuchungen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung können Nagetiere und Marder durch das Anfressen von Leitungsisolierungen einen Kurzschluss auslösen, und daraus kann ein Brand entstehen.

Sie suchen auf dem Dachboden nach der Ursache für das nächtliche Poltern. Am Kabel zur Dachbodenlampe ist die Hülle an 2 Stellen zerbissen, an einer schimmert Kupfer. Das Licht geht noch an. Muss jetzt sofort etwas passieren, oder reicht ein Stück Isolierband?

Es muss etwas passieren, aber nicht durch Sie. Einen Überblick über alle Schäden, die ein Marder im Dach anrichtet, gibt der Beitrag Marderschaden am Dach.

Was tun bei verbissenen Kabeln im Dach?

Fassen Sie das Kabel nicht an, nutzen Sie den betroffenen Stromkreis bis zur Prüfung nicht und rufen Sie eine Elektrofachkraft. Flicken Sie nichts selbst. Fotografieren Sie die Stelle, damit Sie den Schaden später belegen können.

  • Berühren Sie keine beschädigte Leitung.
  • Können Sie den Stromkreis am Sicherungskasten eindeutig zuordnen, schalten Sie ihn ab. Sind Sie unsicher, lassen Sie die Elektrofachkraft entscheiden.
  • Fotografieren Sie jede Bissstelle mit Datum und mit etwas Umgebung.
  • Rufen Sie eine Elektrofachkraft und sagen Sie dazu, dass ein Tier die Leitungen angebissen hat.
  • Wohnen Sie zur Miete, melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung.

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Betriebe, ihr Grundsatz aus § 3 Abs. 2 passt aber auch für Ihr Haus: Ein festgestellter Mangel an einer elektrischen Anlage wird unverzüglich behoben, und besteht bis dahin eine dringende Gefahr, wird die Anlage nicht verwendet.

Warum ist ein angebissenes Kabel gefährlich?

Wird die Isolierung bis auf den Leiter beschädigt, droht ein Kurzschluss, und daraus kann ein Brand entstehen. Im Dachraum liegen Holz und Dämmung in der Nähe, und einen Brand dort bemerken Sie oft spät.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) schreibt in der Fachzeitschrift schadenprisma, dass Nagetiere und Vertreter der Marderfamilie durch das Anfressen von Leitungsisolierungen einen Kurzschluss auslösen können. In einem anderen Beitrag beschreibt ein Ingenieur des IFS einen Brand, bei dem angenagte Leitungen Kurzschlüsse mit Lichtbogenbildung verursachten, und spricht von einem vermutlich unterschätzten Brandrisiko.

Woran erkennen Sie verbissene Leitungen?

Sichtbar sind Kerben, abgebissene Hüllen und blanke Stellen an Kabeln, die offen im Dachraum liegen. Viele Leitungen verlaufen aber hinter Dämmung und Verkleidung. Hinweise geben dann Störungen an der Elektrik.

Das IFS hält fest, dass Nagerschäden an Leitungen Schäden durch Alterung sehr ähnlich sein können, sicher ist deshalb erst eine Prüfung. Das Brandschutzaufklärungsteam einer Feuerwehr nennt als Warnzeichen für Kabelbrände Knistern oder Funken beim Schalten, wiederholt auslösende Sicherungen, Wackelkontakte und flackernde Lampen.

Was Sie bemerken Was es bedeuten kann Was Sie tun
Kerben oder Bissspuren an der Kabelhülle Hülle beschädigt, Isolierung darunter möglicherweise auch Nicht anfassen, fotografieren, Elektrofachkraft rufen
Blanke Stellen, Kupfer sichtbar Isolierung durchgebissen, Gefahr von Kurzschluss und Brand Stromkreis abschalten, wenn eindeutig zuzuordnen, Elektrofachkraft sofort rufen
Sicherung löst immer wieder aus Möglicher Fehler in der Leitung Nicht wieder und wieder einschalten, Elektrofachkraft rufen
Flackernde Lampe, Wackelkontakt Möglicher Schaden an Leitung oder Verbindung Prüfen lassen
Knistern, Funken beim Schalten Möglicher Fehler mit Brandgefahr Stromkreis abschalten, Elektrofachkraft sofort rufen
Brandgeruch Möglicher Schwelbrand Haus verlassen, Feuerwehr rufen

Warum sollten Sie das Kabel nicht selbst flicken?

Weil Sie nicht beurteilen können, wie weit der Schaden reicht. Ein Stück Isolierband deckt die sichtbare Stelle ab, sagt aber nichts über die Leitung darunter und daneben. Fehlerhafte Arbeiten können außerdem Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben.

Nach der Gemeinsamen Erklärung zum sicheren Umgang mit Elektrizität, getragen unter anderem von VDE, GDV und dem Elektrohandwerk, sollen elektrische Anlagen nur durch autorisierte Elektrofachkräfte errichtet, geändert und instand gehalten werden. Bei nicht ordnungsgemäßen Arbeiten kann der Sachversicherungsschutz, zum Beispiel der Feuerversicherung, entfallen.

Nach § 13 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer, gegenüber dem Netzbetreiber für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich, auch wenn das Haus vermietet ist. Errichten, erweitern und ändern dürfen sie nach § 13 Abs. 2 nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen. Lassen Sie bei der Prüfung alle Leitungen im Dachraum ansehen, nicht nur die eine sichtbare Stelle, und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest.

Wie geht es nach der Prüfung weiter?

Die Kabel bleiben nur heil, wenn kein Marder mehr ins Dach kommt. Deshalb wird zuerst die Ursache beseitigt, die Vergrämung übernimmt der Fachbetrieb, und die Zugänge werden erst verschlossen, wenn kein Tier mehr im Dach ist. Akut gefährliche Leitungen sichert die Elektrofachkraft unabhängig davon sofort.

Alle festgestellten Zugänge werden fachgerecht verschlossen, das beschreibt die Seite Marderschutz. Bei Dachsam stimmt ein Ansprechpartner die Arbeiten von Dachdecker, Elektrofachkraft und Reinigung ab, den Ablauf zeigt die Seite Marderschaden-Sanierung.

Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Tierschäden sind nicht in jedem Tarif versichert. Melden Sie den Schaden früh, mit Fotos, dem Prüfbericht der Elektrofachkraft und einer Aufstellung der Arbeiten. Was in den Bedingungen üblicherweise steht, erklärt der Beitrag Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Marderschaden?. Wo der Marder hineinkommt und was er sonst beschädigt hat, zeigt der Schadencheck.

Häufige Fragen

Kann ein angebissenes Kabel einen Brand auslösen?

Ja. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer beschreibt, dass Nagetiere und Vertreter der Marderfamilie durch das Anfressen von Leitungsisolierungen einen Kurzschluss auslösen können. In einem untersuchten Brandfall entstanden durch angenagte Leitungen Kurzschlüsse mit Lichtbogenbildung. Deshalb sollte jede angebissene Leitung geprüft werden.

Reicht es, das Kabel mit Isolierband zu umwickeln?

Nein. Ein Laie kann nicht beurteilen, wie tief der Schaden geht und ob weitere Stellen betroffen sind. Elektrische Anlagen sollen nach der Gemeinsamen Erklärung von VDE, GDV, Elektrohandwerk und weiteren Institutionen nur von autorisierten Elektrofachkräften errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Funktioniert das Licht noch, ist dann alles in Ordnung?

Nicht unbedingt. Eine Leitung kann funktionieren, obwohl ihre Isolierung beschädigt ist. Warnzeichen wie Knistern, flackernde Lampen oder Sicherungen, die immer wieder auslösen, sind ein Hinweis, ihr Fehlen aber keine Entwarnung.

Zahlt die Versicherung verbissene Kabel?

Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Tierschäden sind nicht in jedem Tarif versichert. Für die Schadenmeldung helfen Fotos, der Prüfbericht der Elektrofachkraft und eine Aufstellung der Arbeiten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis oder das Gesundheitsamt, bei rechtlichen Fragen an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen

  1. Brandentstehung durch Tiere (schadenprisma 3/2007), Dr. Stefan Tewinkel, IFS, in: schadenprisma, Zeitschrift der öffentlichen Versicherer, abgerufen am 07.10.2026
  2. Brände in Stromkreisverteilern (schadenprisma 3/2005), Dipl.-Ing. Karl Lucks, IFS Kiel, in: schadenprisma, Zeitschrift der öffentlichen Versicherer, abgerufen am 07.10.2026
  3. Gemeinsame Erklärung zum sicheren Umgang mit Elektrizität, VDE, DKE, GDV, ZVEH, BAuA und weitere, März 2006, abgerufen am 07.10.2026
  4. DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, bereitgestellt von der BGN, abgerufen am 07.10.2026
  5. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026
  6. Thema Kabelbrand kurz und kompakt, Brandschutzaufklärungsteam der Stadt Zierenberg, Feuerwehr, abgerufen am 07.10.2026

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von Niklas Hölscher.

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